Die Spoundation Motion Picture AG wird im Folgenden als „Betreiberin Frame“ bezeichnet. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Kinobesuchende und alle Vertragspartner der Betreiberin Frame. Die Betreiberin Frame behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden auf der Website frame.ch zugänglich gemacht und treten mit ihrer Aufschaltung in Kraft.

1. Tickets

Kinobesuchende anerkennen mit dem Erwerb des Tickets die Sicherheits-, Zutritts-, Alters- und sonstigen Durchführungsvorschriften und nehmen zur Kenntnis, dass sie bei Nichteinhaltung dieser Vorschriften von der Veranstaltung entschädigungslos ausgeschlossen werden können. Dies trifft auch bei einem Erwerb von Tickets bei einem Drittanbieter zu. Wir empfehlen deshalb, Tickets nur über die Webseite der Betreiberin Frame (frame.ch) zu erwerben.

Erst mit dem Erhalt der Bestätigung ist der Kaufvertrag über das bzw. die Tickets zustande gekommen. Die Betreiberin Frame lehnt jede Haftung für die ständige Verfügbarkeit des Angebots ab.

Der Ticketkauf kann von Kinobesuchenden weder widerrufen, abgeändert noch rückgängig gemacht werden. Eine Rücknahme oder ein Umtausch der Tickets ist ausgeschlossen. Verlorene und beschädigte Eintrittskarten werden nicht ersetzt. Beim Verlassen des Veranstaltungsortes verliert das Ticket seine Gültigkeit.

Jeglicher Handel mit erworbenen Tickets, namentlich zu gewerblichen oder kommerziellen Zwecken, ist untersagt. Zuwiderhandlungen können zum Verlust der mit den erworbenen Tickets verbundenen Leistung und zu Schadenersatz- sowie Gewinnerausgabeansprüchen gegenüber ursprünglichen Ticketkäuferinnen oder -käufern und den Ticketerwerbenden führen. Personen, die gegen diese Bestimmungen verstossen, können vom Ticketerwerb ausgeschlossen werden.

Die Tickets sind am Eingangsbereich des Kinos in einem Zustand zu präsentieren, der eine maschinelle Lesbarkeit gewährleistet. Bei elektronischen Tickets liegt es in der Verantwortung des Besuchenden über ein geladenes Handy zu verfügen.

Ohne ausdrückliche vorgängige Zustimmung der Betreiberin Frame ist es Kinobesuchenden nicht erlaubt, Tickets und/oder VIP-Tickets und/oder VIP-Packages in seiner an das allgemeine Publikum gerichteten Werbung und/oder für Verlosungen zu verwenden.

Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, Kinobesuchende auch mit gültigem Ticket den Zugang zu den Kinosälen zu verweigern, wenn dafür berechtigte Gründe vorliegen.

Ermässigte Tickets sind nur in Verbindung mit dem Nachweis, der zur Ermässigung berechtigt, gültig. Kann der Nachweis nicht erbracht werden, ist der Differenzbetrag zum vollen Eintrittspreis zu zahlen.

Für Verzögerungen beim Einlass übernimmt die Betreiberin Frame keine Haftung. Mit dem Erwerb eines Tickets akzeptierten Erwerbende und Ticketinhaberinnen und -inhaber die Vertragsbedingungen der Betreiberin Frame. Für übrige Vertragspartner der Veranstalterin bilden die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen einen akzeptierten Vertragsbestandteil.

2. Gutscheine

Kinobesuchende anerkennen mit dem Erwerb eines Gutscheins die Sicherheits-, Zutritts-, Alters- und sonstigen Durchführungsvorschriften und nehmen zur Kenntnis, dass sie bei Nichteinhaltung dieser Vorschriften von der Veranstaltung entschädigungslos ausgeschlossen werden können. Dies trifft auch bei einem Erwerb von Gutscheinen bei einem Drittanbieter zu. Wir empfehlen deshalb, Gutscheine nur über die Webseite der Betreiberin Frame (frame.ch) oder vor Ort an der Kasse zu erwerben.

Erst mit dem Erhalt der Bestätigung ist der Kaufvertrag über die Gutscheine zustande gekommen. Die Betreiberin Frame lehnt jede Haftung für die ständige Verfügbarkeit des Angebots ab.

Der Kauf von Gutscheinen kann von Kinobesuchenden weder widerrufen, abgeändert noch rückgängig gemacht werden. Eine Rücknahme oder ein Umtausch der Gutscheine ist ausgeschlossen. Verlorene und beschädigte Gutscheine werden nicht ersetzt. Das Guthaben eines Gutscheins verjährt nach 5 Jahren ab Kaufdatum.

Kunden haben die Wahl zwischen physischen Geschenkkarten oder digitalen Print-at-home-Gutscheinen, bei denen sie den Betrag zwischen CHF 15 bis CHF 300 frei bestimmen können. Ticketpreise, Bar- oder Kiosk-Konsumationen werden jeweils vom aktuellen Guthaben abgezogen. Das aktuelle Guthaben kann vor Ort nach Vorlegen des Gutscheins an der Kasse abgerufen werden. Zudem können Käufer wählen, ob sie physische Geschenkkarten an der Frame-Kasse beziehen oder gegen eine Versandgebühr von CHF 5 an eine Versandadresse in der Schweiz schicken lassen möchten.

Jeglicher Handel mit erworbenen Gutscheinen, namentlich zu gewerblichen oder kommerziellen Zwecken, ist untersagt. Zuwiderhandlungen können zum Verlust der mit den erworbenen Gutscheinen verbundenen Leistung und zu Schadenersatz- sowie Gewinnerausgabeansprüchen gegenüber ursprünglichen Gutscheinkäuferinnen oder -käufern und den Gutscheinerwerbenden führen. Personen, die gegen diese Bestimmungen verstossen, können vom Gutscheinerwerb ausgeschlossen werden.

Die Gutscheine sind am Eingangsbereich des Kinos in einem Zustand zu präsentieren, der eine maschinelle Lesbarkeit gewährleistet. Bei elektronischen Gutscheinen liegt es in der Verantwortung des Besuchenden über ein geladenes Handy zu verfügen.

Ohne ausdrückliche vorgängige Zustimmung der Betreiberin Frame ist es Kinobesuchenden nicht erlaubt, Gutscheine in einer an das allgemeine Publikum gerichteten Werbung und/oder für Verlosungen zu verwenden.

Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, Kinobesuchende auch mit gültigen Gutscheinen den Zugang zu den Kinosälen zu verweigern, wenn dafür berechtigte Gründe vorliegen.

Für Verzögerungen beim Einlass übernimmt die Betreiberin Frame keine Haftung. Mit dem Erwerb eines Gutscheins akzeptieren Erwerbende und Inhaberinnen und Inhaber die Vertragsbedingungen der Betreiberin Frame. Für übrige Vertragspartner der Veranstalterin bilden die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen einen akzeptierten Vertragsbestandteil.

3. Bild- und Tonaufnahmen

Bild- und Tonaufnahmen sind in den Kinosälen aus urheber- und persönlichkeitsrechtlichen Gründen nicht erlaubt.
Im Rahmen von Veranstaltungen können durch die Betreiberin Frame und Medienschaffenden Foto- und Filmaufnahmen erstellt und veröffentlicht (in Print- und Online-Medien, im TV etc.) werden. Mit dem Kauf eines Tickets erklären sich Besuchende damit einverstanden, dass sie auf diesen Aufnahmen abgebildet sein können und die Betreiberin Frame das Material für oben genannte Zwecke entschädigungslos nutzen darf, auch für kommerzielle Zwecke.

4. Rückerstattungsanspruch / Absage / Verschiebung

Rückgabe, Umtausch und Erstattung von Tickets sind grundsätzlich ausgeschlossen. Wird eine Vorführung oder Veranstaltung aus irgendwelchen Gründen ohne ein Ersatzprogramm abgesagt, muss das betreffende Ticket bis spätestens 30 Tage nach dem ursprünglichen Veranstaltungstag an die Betreiberin Frame zurückgeschickt werden. Es wird nur der auf dem Ticket aufgedruckte Nennwert zurückerstattet. Die Betreiberin Frame behält sich vor, einen branchenüblichen Abzug für die Rückabwicklungskosten einzubehalten.
Die Rückerstattung erfolgt bargeldlos auf ein von Kinobesuchenden zu benennendes Bank- oder Postcheckkonto. Bei Zahlungen, die per Kreditkarte erfolgt sind, wird der Betrag ausschliesslich mittels Gutschrift auf die zuvor belastete Karte vergütet.
Die Bearbeitungsgebühr wird nicht zurückerstattet.

5. Haftungsteil / Verlust Gegenstände

Die Betreiberin Frame setzt sich für grösstmögliche Sicherheit ein, schliesst aber jegliche Haftung für eigenes und fremdes Handeln aus, soweit das gesetzlich zulässig ist. Die Betreiberin Frame haftet insbesondere nicht für Körper-, Sach- und Vermögensschäden, die Kinobesuchenden oder von Dritten zugefügt werden.
Die Betreiberin Frame kann für verlorengegangene oder gestohlene Sachen nicht haftbar gemacht werden.
Kinobesuchende haften gegenüber der Betreiberin Frame unbeschränkt für durch rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit verursachte direkte und nachgewiesene Schäden. Die Betreiberin Frame kann verlangen, dass Taschen, die grösser als das A4-Format sind, vor dem Kinosaal an einer bedienten Garderobe gegen Gebühr deponiert werden müssen oder sie kann diese durch einen professionellen Sicherheitsdienstleister durchsuchen lassen. Fundgegenstände im Kino werden bei der Kasse deponiert und jeweils bis Ende jedes Quartals an der Kasse oder im Büro der Betreiberin Frame aufbewahrt.

6. Schutzkonzept zu gesundheitlichen Massnahmen

Sollte zum Zeitpunkt der Kinovorführung ein Schutzkonzept erforderlich sein, wird dieses an dieser Stelle verlinkt und ist integrierter Bestandteil dieser AGB. Die darin publizierten Massnahmen sind zwingend einzuhalten. Das Schutzkonzept kann sich verändern, wenn sich die allgemeine Lage verändert. Kinobesuchende sind verpflichtet, sich über die aktuellen Massnahmen zu informieren.

7. Schlussbestimmungen

Den Anweisungen des Personals der Betreiberin Frame oder des Personals des betreffenden Veranstalters ist unbedingt Folge zu leisten.

Änderungen zu diesen allgemeinen Vertragsbedingungen bedürfen der Schriftform. Nebenabreden werden, mit Ausnahme von allfällig bestehenden besonderen schriftlichen Vereinbarungen mit Vertragspartnern, keine vorgenommen. Mit Inanspruchnahme der Leistungen bzw. dem Erwerb eines Tickets werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt.

Als Gerichtsstand und Erfüllungsort für sämtliche Streitigkeiten aus den vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen wird Zürich vereinbart. Anwendbar ist schweizerisches Recht, unter Ausschluss der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts.

Stand: 23. November 2023